Sehstörungen

Auch wenn Sehstörungen selbst nicht Teil eines orthopädisches Krankheitsbildes sind, können insbesondere funktionelle Störungen der oberen Halswirbelsäule und des Kopfes die Symptomatik beeinflussen. Aus diesem Grund empfiehlt sich immer eine orthopädische-osteopathische Mitbehandlung. Weitere Abklärungen müssen abhängig von der Vorgeschichte unter anderen auf augenärztlichem, internistischem oder neurologischem Fachgebiet erfolgen.